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![]() ![]() ![]() ![]() Fischereibestimmungen
![]() Saison für die Angelei ist im Kanton Bern ganzjährig (mit Edelweiss-Guiding können Sie sogar im Dezember Fliegenfischen), jedoch u.a. unter Berücksichtigung dass:
Bachforellen: Vom 1.10 - 15.03 vollständigen Entnahme-Schutz geniessen (in einigen Flüssen bereits ab 16.09)
Aeschen: Vom 1.01 - 31.05 vollständigen Entnahme-Schutz geniessen.
Regenbogenforellen: Keine Schonzeit, jedoch nicht alle Gewässer sind im Winter für die Angelei offen!
Bachsaiblinge: Keine Schonzeit, jedoch nicht alle Gewässer sind im Winter für die Angelei offen!
Seeforellen: Schonzeit 31. August bis 1. Januar
Weissfische wie Döbel und Barben sind ganzjährig befischbar.
Angler-Ethik:
Edelweiss-Guiding Gäste angeln selbstverständlich ohne Widerhaken und entnehmen höchstens 2 Fische pro Tag für den Eigenverzehr!
Attraktiv: Die staatliche Lizenz kostet pro Tag nur CHF 28.00 für nicht einheimische Angler/Innen
Diese eine Karte ist für rund 50 Gewässer gültig (!), eine besondere Prüfung ist derzeit noch nicht erforderlich. An privaten Gewässern gelten besondere Bestimmungen und Preise.
Weitere Auskunft betreffend Schonzeiten und Erlaubnisscheinen gibt Ihnen Ihr Guide.
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