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AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen
Alle Preise in diesem Internet/gedruckten Angebot sind freibleibend. Irrtum und Preisänderung vorbehalten. Es gilt schlussendlich der schriftlich zwischen Edelweiss-Guiding, vertreten durch Stefan Grau, und dem Guiding-Nehmer über die vereinbarte Leistung.
Wir verlangen, dass Sie sich vorgängig bei Ihrer Versicherung erkundigen, ob Sie im Schadensfall genügend Deckung (100%) für Abenteuer-Sportunfälle besitzen und wenn nicht, eine Zusatzversicherung auf eigene Kosten oder auf Wunsch via uns abschliessen. Wir lehnen prinzipiell jede Haftung ab und appelieren an Ihre Selbstverantwortung. Mit Ihrer Unterschrift erklären Sie über genügend Deckung zu verfügen, resp. die Haftung dafür und für allfällige über die Deckung hinausgehende Forderungen zu übernehmen.
Den Anweisungen des Guides pkt. Sicherheit bedingungslos Folge leisten, ausser dessen Anweisungen schienen realitätsfremd oder gar Ihre Person gefährdend.
Guiding-Gebühren sind bis spätestens 21 Tage vor Guiding-Beginn an Edelweiss-Guiding zu begleichen.
Edelweiss-Guiding ist nicht haftbar für unbefischbare Gewässer wie durch starke Regenfälle, Geschiebe, kurzfristige Verbaungen usw. Edelweiss-Guiding behält sich jederzeit vor, Guiding-Trips aufgrund solcher Umstände zu verschieben. Der Kunde erhält 2 Ersatztermin-Vorschläge, von welchen zumindest einer angenommen werden muss. Dieser Ersatztermin hat spätestens innerhalb eines Jahres auf den ursprügnlich abgemachten Termin zu erfolgen. Können sich beide Vertragsseiten nicht auf einen Ersatztermin einigen, erhält der Guiding-Nehmer von Edelweiss-Guiding folgende Leistungen: 70 Prozent Rückerstattung des Guiding Betrages, abzüglich allfällige Währungsschwankungen, zahlbar durch Edelweiss-Guding, spätestens 13 Monate nach Ablauf des ersten Guding-Termins.
Der Guiding-Nehmer und Edelweiss-Guiding, können innerhalb 14 Tagen nach Buchung via Internet und 7 Tage nach schriftlicher Buchung mittels herkömmlicher Post, kostenlos und ohne Begründung vom Guiding-Vertrag zurücktreten. Bei kurzfristigen Buchungen bis 7 und weniger Tage vor Guiding-Beginn, entfällt diese Frist.
Krankheit - fällt ein Guide oder Guiding-Nehmer durch Krankheit oder berufliche Anforderungen kurzfristig aus, gilt sinngemäss vorgehende Klausel dieser Vereinbarung für Edelweiss-Guiding, für den Guiding-Nehmer gilt: Abzüglich resp. zusätzlich einer Bearbeitungsbegühr durch Edelweiss-Guiding von CHF 50.- für besondere Aufwände. Dieser Betrag kann dem Kunden sofort von Edelweiss-Guiding in Rechnung gestellt, allenfalls bei einem erfolgten Ersatztermin dem Kundenkonto wieder gutgeschrieben werden.
Guiding-Nehmer mit Wohnsitz/Niederlassung in den USA oder mit US-amerikanischer Staatsangehörigkeit verpflichten sich, jede Art von allfälligen Sammelklagen und Schadensersatzklagen nach amerikanischem Recht zu unterlassen und rein Schweizerisches Recht anzuerkennen/anzuwenden. Zudem nehmen diese als ihre Rechtsvertretung bei allfälligen Streitigkeiten, einen Rechtskonsultenten aus der Schweiz mit Schweizer Anwaltspatent als Rechtsbeistand.
Gerichtstand für allfällige Rechtsstreitgkeiten ist immer Bern/Schweiz.
Irrtum und Aenderungen vorbehalten. Bei Vertragsabschluss gelten die der Auftragsbestätigung beiliegenden, schriftlichen AGB.
Bern, im Herbst 2001/2/3/4/5/6, Stefan Grau & Edelweiss-Guiding
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